Rechtsprechung
BGH, 02.04.1980 - 2 StR 817/79 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,6737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung - Verunglimpfung des Staates durch das Sprechen von Parolen gegen die freiheitliche repräsentative Demokratie und das Singen von antisemitischen Lieder - Entschuldigungsgrund der irrigen Annahme einer Notwehrlage
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.01.1955 - 6 StR 185/54
Nachfolgeorganisation der SRP - Erklärung einer Organisation, ausschließlich im …
Auszug aus BGH, 02.04.1980 - 2 StR 817/79
Mit ihr bringt der Sprecher zum Ausdruck, daß ihm die freiheitliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und damit diese selbst - im Gegensatz zu derjenigen früheren Staatsordnung, in der das Ho.-W.-Lied als eine Nationalhymne anerkannt war - nichts bedeute, vielmehr der Achtung, auch durch die Allgemeinheit, nicht wert sei (vgl. BGHSt 6, 324; 7, 110). - BGH, 22.09.1954 - 6 StR 137/54
Auszug aus BGH, 02.04.1980 - 2 StR 817/79
Mit ihr bringt der Sprecher zum Ausdruck, daß ihm die freiheitliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und damit diese selbst - im Gegensatz zu derjenigen früheren Staatsordnung, in der das Ho.-W.-Lied als eine Nationalhymne anerkannt war - nichts bedeute, vielmehr der Achtung, auch durch die Allgemeinheit, nicht wert sei (vgl. BGHSt 6, 324; 7, 110).
- BGH, 22.03.1990 - 4 StR 133/90
Voraussetzungen für die Annahme eines direkten Körperverletzungsvorsatzes - …
Allerdings würde auch die Annahme eines bedingten Vorsatzes zur Erfüllung des Tatbestandes einer vorsätzlichen Körperverletzung ausreichen (BGH, Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 817/79).